Zündfix zum selber kanten

Dr. Brown

Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Dr. Brown »

Der Zündfix wird in 2mm gelasert und zwischen die beiden Brenner montiert.
Er sorgt dafür das die beiden Brenner sich nicht gegenseitig beeinflussen und das zünden damit verbessert wird.
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DeLorean
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Zündfix gehört ja bei neuen SB immer dazu und ist auch eher ein Gehäuseteil... daher verschiebe ich diesen Thread mal eben rüber.
Ciao
Andreas

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Dr. Brown

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Dr. Brown »

Da es sicher auch andere OHGs hier irgend wann zu sehen sind ist das für die ein Addon. Der Passt auch in andere OHGs.
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DeLorean
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Hmmm... das ist nicht ganz von der Hand zu weisen...
Ciao
Andreas

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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Feuerteufel »

Nochmal zu meinem Verständnis:

Der Zündfix wird nur benötigt wenn man beide Brenner über Piezozünder starten will!?
Die Alternative dazu wäre dann die GN-Schale auf oberster Schiene!?

Ist das richtig was ich da noch im Kopf habe?
Beste Grüße
Basti
Dr. Brown

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Dr. Brown »

Richtig ;-)
fr0scher

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von fr0scher »

Kann mir einer noch mal das Zündfix genau erklären? Muss ich es zwingend haben, wenn ich mir einen Twin bauen will?
Letchon Baboy

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Letchon Baboy »

Wenn du deine Brenner separat zünden möchtest macht es sinn.Ich drücke immer beide Ventile gleichzeitig und betätige nur ein piezo,dann źünden beide Brenner.Der Zündfix dient bei mir nur als Abstandhalter zur Keramik das ich das Fleisch nicht zu dicht an die Keramik schiebe. :D
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Steak-Schmied »

Vor kurzem wurde hier auch noch daran erinnert, dass der Zündfix verhindert, dass die beiden Brenner sich gegenseitig beeinflussen. Der ist also nicht nur zum Zünden wichtig, sondern auch für den Betrieb.
Klabauter

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Klabauter »

Steak-Schmied hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 22:00 Vor kurzem wurde hier auch noch daran erinnert, dass der Zündfix verhindert, dass die beiden Brenner sich gegenseitig beeinflussen. Der ist also nicht nur zum Zünden wichtig, sondern auch für den Betrieb.
Korrekt, und durch den TÜV bei der Entwicklung der Beeftec Hotbox Twin bestätigt und als Grundlage zur Zulassung fest gelegt...
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DeLorean
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Dass das zur Zulassung nötig war würde ich bezweifeln.... der Otto und andere haben sowas, soweit mir bekannt, ja auuch nicht.

Wenn es aber bei der Zulassung verbaut ist dann muss er auch weiter so gefertigt werden weil jede Änderung an der Bauart eine neue Zulassung erforderlich macht. Kennt man ja vom Auto - dengelst Du da einfach nen Spoiler dran der keine ABE hat oder in einer zusätzlichen TÜV-Prüfung abgenommen wird dann erlischt die Zulassung des kompletten Fahrzeugs.
Ciao
Andreas

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HBO

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von HBO »

Ich muss mal was Fragen. Ihr redet immer von Zulassung und Betriebserlaubnis.

Eine Zulassung ist für mich eine behördlich erteilte Erlaubnis ein Produkt zu einem Markt zuzulassen. (Personen (Zulassung zu Berufen) lassen wir jetzt mal außen vor.) Da finde ich nichts über Gasgeräte.

Eine Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis zum Betrieb von ...
Da kommen Kraftwerke, Kintertagesstätten, technische Anlagen und Druckbehälter und Kraftfahrzeuge drin vor. Aber nicht mal eine Gasheizung benötigt eine. Das wird wieder in einer Verordnung FeuVO festgelegt, aber da werden auch nur Abgasdinge und Druckkessel betrachtet.

Ich weiß im GSV wird immer von Abnahme und so weiter geredet, Aber weiß jemand irgendwas konkretes. Der TÜV kann auch nur die Haftung etwas entschärfen, dass man nicht gleich von grob fahrlässig reden kann. Aber sonst kann er auch nicht vor einer Haftung schützen. Zulassen oder freigeben kann er nicht. Er kann auf die Einhaltung von Regeln prüfen oder eigene Abschätzungen zur Sicherheit abgeben.

Haftung ist mir klar - aber gibt es wirklich irgendwo ein Gesetz oder eine Verordnung, die hier zwingend einzuhalten ist? Ich kenne mich bei Gas nicht aus, aber gefunden habe ich dazu wirklich nichts, außer eine Druckbehälter Verordnung.

Gruß
Ulrich

P.S, ich weiß, wahrscheinlich ist meine Frage hier fehl am Platz. Wenn jemand das wo anders sieht, bitte verschieben.
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DeLorean
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Wenn Du Dir privat was baust ist das alles schnurz.

Die Zulassungsdiskussion betrifft lediglich kommerziell vertriebene Produkte.
Ciao
Andreas

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Rmb38

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Rmb38 »

Soweit es sich um eine private Nutzung handelt, gelten viele Vorschriften nicht unmittelbar oder nur modifiziert, die bei gewerblicher Anwendung einzuhalten sind - aber eben nicht alle. Das beginnt bei Befüllung der Gasflaschen (DruckBehV / TPED, TRG) geht über deren Transport (ADR, GGVSEB) bis zum Anwerfen des OHG (Schlauchlänge) oder dem Austausch von Komponenten.

Im privaten Bereich stellt sich diese Frage erst im Schadens-/ Problemfall (ausgenommen vielleicht Transport, Stichwort "allgemeine Verkehrskontrolle"), weil dann im Rahmen der Fahrlässigkeitsprüfung sämtliche allgemeinen Regeln - auch wenn sie keinen Rechtsnormcharakter haben, also z.B. Arbeitsblätter, technische Handbücher, DIN-Vorschriften, etc. - in die Prüfung einfließen.

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich wiederum nach den Festlegung der Fachkreise, bei entsprechender Parallelwertung in der Laiensphäre.
Technischer Konsens ist beispielsweise, dass auch im Privatbereich ab 1500mm Schlauchlänge eine SBS erforderlich ist oder alle 10 Jahre Regler und Schlauch ausgetauscht werden müssen (DVGW-Arbeitsblatt G 612).

Einfache Fahrlässigkeit ist in der Haftpflicht abgedeckt und wird nicht regressiert (sonst wäre die Versicherung auch sinnlos, da es ohne Fahrlässigkeit - von Ausnahmen reiner Gefährdungshaftung abgesehen, z.B. Fahrzeughalter - auch grundsätzlich keinen Anspruch gibt).

Interessanter wird es bei grober Fahrlässigkeit, also wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird, die unter den gegebenen Umständen jedem verständigen Dritten hätte einleuchten müssen. Da kann man sich dann mal trefflich Gedanken drüber machen, wenn ein überkopfbetriebener Rothenberger die Nachbarschaft in Endzeitstimmung versetzt…
Verteidigungsargument wäre hier durchaus die Vielzahl der inzwischen problemlos betriebenen Geräte. Muss sich da dann wirklich aufdrängen, dass dieses Eine im Wortsinne nach hinten losgeht?

Ruhiger schlafen dürften die meisten aber wohl, wenn sie ihre Haftpflichtversicherung prüfen/ erweitern. Es gibt inzwischen Tarife mit Regressverzicht bei grober Fahrlässigkeit.
Dr. Brown

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Dr. Brown »

Ui...
Hier wird ja viel gemutmaßt...

Kurz und knapp:
Zu Anfang gab es bei eigenen Leuten Probleme das die beiden Brenner nicht gleich stark glühten und auch nicht zu unterschiedlichen Zeiten sich zünden ließen. Also würde der Zündfix entwickelt.

Zu genau dieser Zeit war die Hotbox Twin beim TÜV.
Der hatte genau das gleiche festgestellt. Wenn die beiden Brenner nicht möglichst gleich sind beeinflussen die sich gegenseitig. Ist bei den billig Brenner ja kaum anders möglich. Dem TÜV Prüfer war das alles zu bunt...
Die Jungs von Hotbox Twin haben dann fast zeitgleich auch den Winkel entwickelt. Damit stellte der TÜV Prüfer keine Beeinflussung mehr fest.

Ob man den jetzt braucht oder nicht steht jedem frei.
Ich hab damals für die SBs aber einen sau guten Preis für verhandelt und jedem Paket beigelegt.
Lieber haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben. :neener:
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Schon richtig - nur kann man nicht allgemein sagen dass ein Twin-OHG ein Zündfix haben muss - denn andere mit Zulassung (Otto Wilde zB) haben den ja auch nicht.
Ciao
Andreas

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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Dr. Brown »

Otto verwendet andere Brenner. Bitte nicht gleichsetzen.
Zudem habe ich den Zündfix unter Addons rein gestellt.
Addons sind nie ein must have gewesen
Klabauter

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Klabauter »

DeLorean hat geschrieben: Do 3. Mai 2018, 08:23 Dass das zur Zulassung nötig war würde ich bezweifeln.... der Otto und andere haben sowas, soweit mir bekannt, ja auuch nicht.

Wenn es aber bei der Zulassung verbaut ist dann muss er auch weiter so gefertigt werden weil jede Änderung an der Bauart eine neue Zulassung erforderlich macht. Kennt man ja vom Auto - dengelst Du da einfach nen Spoiler dran der keine ABE hat oder in einer zusätzlichen TÜV-Prüfung abgenommen wird dann erlischt die Zulassung des kompletten Fahrzeugs.
Das entscheidende ist, dass der OFB andere Brenner hat, die Beeftec Hotbox der betreffenden Generation aber Rothenberger, also bitte bei Sicherheitseinrichtungen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!

Grüße
Klabauter
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von Marty McFly »

OFB Brenner hab ich hier, im OFB natürlich und als HPV Brenner :lol:
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Ich wollte letztlich nur zum Ausdruck bringen dass Zündfix nicht eine generell Zulassungsvoraussetzung ist.

Möglicherweise hätten die Beeftec-Leute auch ohne ne Zulassung bekommen wenn sie andere Düsen eingebaut hätten... nichts genaues weiß man nicht.

Ist letztlich wie bei ner Eintragung eines Teils ohne ABE am Pkw - es kommt auf den Einzelfall zum Zeitpunkt der Prüfung und dabei dann auch auf den jeweiligen Prüfer an. Hab ich früher zu oft erlebt... verbaust was, fährst zum TÜV "blabla geht net", 60 Minuten später bei ner anderen TÜV-Station bekommst Du das Geraffel eingetragen... Prüfer sind halt auch nur Menschen.
Ciao
Andreas

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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von HBO »

Du schreibst Zulassungsvoraussetzung. Aber was kann ich denn wo Zulassen. Der Tüv kann nur prüfen und überwachen. Wenn ich jetzt Grillhersteller wäre oder eben so einen OHG auf den Markt bringen wollte (was ich nicht will), wo soll mir den jemand was zulassen.

Das ich beim in den Markt bringen Verordnungen und Vorschriften beachten muss ist klar, aber ich kenne jetzt keine Stelle die sagt, Du darfst oder Du darfst nicht. Der Tüv sagt auch nur, nach unserem Erachten ist dieses Gerät ...

Wer soll mir was zulassen?
HBO

Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von HBO »

Habe gerade feststellen müssen, dass ich jetzt auch im GSV gesperrt bin.
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Auf die schnelle finde ich nur das ob das so oder anders auch auf Gasgrills anzuwenden ist... jedenfalls steht in der BA meines Standard-Gasgrills ne Zulassungsnummer (nagele mich bitte jetzt nicht auf den Begriff fest). Die wird der Hersteller/Importeur ja nicht aus Jux und Dollerei da reinschreiben.

Und nein, wenn Du Dir privat so ein Ding baust dann musst Du, soweit mir bekannt, keine Zulassung irgendwo beantragen. Das wäre auch wirtschaftlich gesehen ziemlicher Unsinn denn für das was sowas kosten dürfte kannst Du wahrscheinlich mehrere fertige Topprodukte am Markt kaufen.
Ciao
Andreas

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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von HBO »

Das ich das Teil privat betreiben darf, ist mir klar. Mir geht es nur um die Frage, was muss ein gewerblicher einhalten. Bei Gas gibt es so ein paar Sonderreglungen, die ich nicht kenne. Daher wollte ich wissen, ob jemand was konkretes weiß.

Hier oder im GSV sind schon so viele Worte zu diesem Thema gefallen, wie Betriebserlaubnis, Zulassung, Abnahme... aber ich finde einfach nichts konkretes. Gibt es da was oder nicht?

Das die Leute durch Haftung ein Risiko eingehen, dass meiner Meinung nach fast nicht tragbar ist, verstehe ich ja. Aber kann man ihnen noch was anderes vorwerfen?

(Ich meine auch nicht die CE Kennzeichnung. Die kenne ich)
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Re: Zündfix zum selber kanten

Beitrag von DeLorean »

Welche Leute ?
Ciao
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