shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Für alles was nicht in die Themen-spezifischen Unterforen passt.
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coolio
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shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von coolio »

Hallo zusammen,

ich biete seit geraumer Zeit auf shapeways ein paar konstruierte teile zum kauf an. unter anderem auch einen "Adapter for SodaStream Glass Carafe". Nun habe ich Post von SodaStream bekommen. Was haltet Ihr davon?

https://www.shapeways.com/product/CLV8J ... arketplace

[quote]Dear Mr. Joerg Henke,

We, Wiser Market Ltd, write to you on behalf of Soda-Club (CO2) ltd., the right owners of the SodaStream brand.
We write to you regarding your design of an adapter for connecting glass bottles to SodaStream soda makers that are not the Penguin or the Crystal models.
We wish to share with you some information:
The reason the glass carafe is not compatible with our classic designs is not a commercial reason.
It is because of serious safety concerns and regulations.
The Penguin and Crystal models cover the carafe so that in case of machine malfunction- the glass bottle will be contained inside the plastic cover and the glass breakage will not cause harm to anyone.
Using glass carafe on classic Sodastream models that lack the plastic cover is simply dangerous.

Even though Sodastream encourages innovation, in this case because of the above explained reason, Sodastream cannot support or allow its name being associated with a product that can easily hurt Sodastream users worldwide.

Ergo, we kindly request that you immediately seize the sale of this type of product.

We appreciate your cooperation on this matter and encourage you to continue innovating and designing unique products which will be safe to use.

In case there are any questions in this matter, feel free to contact us at xxx@xxx
kind regards,
Zuletzt geändert von coolio am Di 10. Apr 2018, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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licht77
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von licht77 »

Finde ich nett - dachte schon da kommt ne Abmahnung :)
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DeLorean
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von DeLorean »

Ich weiss jetzt noch nicht wirklich was Du wissen willst ?

Den Sodastream mit den Glasflaschen benutze ich schon seit einigen Jahren... da ist noch nie eine geplatzt.

Mein englisch ist jetzt nicht soooo gut, aber die wollen wohl von Dir dass Du den Namen Sodastream nicht benutzt.

Hier in Deutschland ist es, soweit mir bekannt, kein Problem wenn Du in der Produktbeschrteibung angibst dass das Produkt FÜR Sodastream blabla ist. Ob das in anderen Ländern (wo "wohnt" der Shop) entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich an Deiner Stelle würde einen Hinweis anbringen dass Sodastream die Nutzung der Adapter nicht empfiehlt wegen Sicherheitsbedenken falls mal eine Glasflasche platzt und dass Du dafür keine Haftung übernimmst.

Das würde ich Sodastream so mitteilen.

Wenn die dann ernster machen würde ich das Ding einstellen oder Markenfrei bewerben. Nen Rechtsstreit mit nem großen Konzern wirst Du Dir nicht leisten wollen.
Ciao
Andreas

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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von coolio »

Hab das Teil seit ca. 3 Jahren da. Werde darauf hinweisen das SodaStream dies nicht unterstützt aus genannten gründen. Vielen Dank für den Tipp.
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DeLorean
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von DeLorean »

So wie die Dich angeschrieben haben könnte es gut sein dass die sich damit zufrieden geben.

Schreib denen am besten dass Du das so machen wirst... dann wirst Du ja sehen was sie dazu sagen.
Ciao
Andreas

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HBO

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von HBO »

Ich habe mal den Text ein bisschen holprig übersetzt, aber damit sollte der Inhalt klar sein:

Sehr geehrter Herr Jörg Henke,

Wir, Wiser Market Ltd, schreiben Ihnen im Namen von Soda-Club (CO2) ltd., den Rechteinhabern der Marke SodaStream.
Wir schreiben Ihnen bezüglich Ihres Designs eines Adapters für den Anschluss von Glasflaschen an SodaStream Sodamaschinen, die nicht die Modelle Penguin oder Crystal sind.
Wir möchten Ihnen einige Informationen mitteilen:
Der Grund, warum die Glaskaraffe nicht mit unseren klassischen Designs kompatibel ist, ist kein kommerzieller Grund.
Es ist wegen ernster Sicherheitsbedenken und Vorschriften.
Die Modelle Penguin und Crystal bedecken die Karaffe, so dass im Falle einer Fehlfunktion der Maschine die Glasflasche in der Plastikhülle enthalten ist und der Glasbruch niemandem Schaden zufügt.
Die Verwendung von Glaskaraffen bei klassischen Sodastream-Modellen ohne Kunststoffabdeckung ist einfach gefährlich.

Auch wenn Sodastream Innovationen fördert, kann Sodastream es in diesem Fall aus den oben genannten Gründen nicht unterstützen oder zulassen, dass der Name mit einem Produkt in Verbindung gebracht wird, das Sodastream-Anwendern weltweit leicht schaden kann.

Ergo, wir bitten Sie, den Verkauf dieser Art von Produkten sofort zu beenden.

Wir schätzen Ihre Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit und ermutigen Sie, weiterhin innovative und einzigartige Produkte zu entwickeln, die sicher in der Anwendung sind.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne unter xxx@xxx kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,

Das Thema Glasflaschen unter Druck setzten ist auch ein gesetztliches. Was genau geschrieben ist, weiß ich nicht, nur soviel, Sektflaschen drüfen aus sicherheitsgründen nicht wiederbefüllt warden. Es geht darum das eine Flasche platzen kann, wenn sie beschädigt wurde.

Ich würde den Verkauf einstellen, bevor ich nicht alle Texte kenne. Sodastream hat damals lange rumgemacht um auf Glasflaschen zu gehen. Die Forderung bestand lange von den Kunden und sie haben ewig gebraucht.
Hämatom

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von Hämatom »

Nichts gegen die Schwarmintelligenz des Forums, aber wäre hier fundierte, rechtliche Beratung durch einen geeigneten Fachanwalt nicht sinnvoller?
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von coolio »

Hämatom hat geschrieben: Mi 11. Apr 2018, 09:04 Nichts gegen die Schwarmintelligenz des Forums, aber wäre hier fundierte, rechtliche Beratung durch einen geeigneten Fachanwalt nicht sinnvoller?
Definitiv, da sind so einige Fragen offen. Steht aber nicht im Verhältnis zum Ertrag.


Ergo, wir bitten Sie, den Verkauf dieser Art von Produkten sofort zu beenden.
Ist das so wirklich richtig übersetzt? Was genau bedeutet
"seize the sale"
Produktbeschreibung und Warnhinweise habe ich geändert. Außerdem nachgefragt ob das so genehm ist...
Zuletzt geändert von coolio am Mi 11. Apr 2018, 10:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von Steak-Schmied »

So, wie Sodastream sich hier verhält, glaube ich nicht, dass ein Anwalt vonnöten sein wird. Ich würde es so machen, wie schon vorgeschlagen. Einen *deutlichen* Hinweis auf die Gefahr der Explosion mit einstellen und Sodastream das so mitteilen mit Bitte um Stellungnahme, ob das so OK ist. Wenn sie einverstanden sind, sollte alles OK sein, es gibt dann ja auch eine schriftliche Aussage. Wenn ihnen das nicht reicht, würde ich die Formulierung so umstellen, dass es allgemeiner gehalten ist und der Name Sodastream nicht mehr vorkommt. Auch da um Stellungnahme bitten, alleine damit Sodastream sieht, dass kooperiert wird und die Umstellung in ihrem Sinne erfolgt ist.
Die Einwände von Sodastream sind nicht von der Hand zu weisen. Uns sind zwar auch noch keine Flaschen geplatzt, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Die Flaschen sind jetzt nich so doll stabil, bei zweien ist am Gewinde was abgebrochen.

Ich freue mich, dass Sodastream das Thema so konstruktiv ohne Hammer angeht. Das ist ja leider nicht mehr die übliche Vorgehensweise.
HBO

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von HBO »

Wörtlich übersetzt würde der Satz heißen:

Ergo, wir bitten Sie, den Verkauf dieser Art von Produkten sofort zu ergreifen.

Man kann seize aber auch mit Stoppen übersetzen, was dem Kontext entspricht. Nicht ganz üblich, aber korrekt, dann würde es:

Ergo, wir bitten Sie, den Verkauf dieser Art von Produkten sofort zu stoppen.

heißen.

Ich nehem mal an, dass es selbst kein Muttersprachler war oder es Juristenenglisch ist, was ich definitive nicht kenne und beurteilen kann.
Rmb38

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von Rmb38 »

Hallo coolio,

da Dein ursprünglicher Link nicht mehr funktioniert, kann ich nicht genau prüfen, was das für ein Produkt war. Daher nur allgemein folgende Hinweise:

1. Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch Deines Produktes kannst Du Dich nicht auf einen Haftungsausschluss hinsichtlich genau dieses Gebrauchs berufen.

2. Dein Ausschluss wären AGB. Dabei sind Ausschlüsse bei Personenschäden unzulässig um im übrigen auch nur eingeschränkt möglich.

3. Sodastream wird höchstwahrscheinlich unangenehmer werden, wenn Du den obigen Empfehlungen folgst. Ich würde jedenfalls meinen Mandanten ein deutliches Vorgehen nahelegen. Zum einen müssen die sich selbst gegen Ansprüche bei möglichem/ bekannten Mißbrauch schützen und zum anderen wäre der Marken- und Imageschaden bei platzenden Flaschen enorm.

Letzteres wäre dann Dir gegenüber auch eine höchst interessante Schadensersatzposition...

Falls Du tatsächlich Rechtsberatung im Einzelfall benötigst, kannst Du mich gern per PN kontaktieren.

Grüße Mario

PS: beantrage Sonderrang 'Forumsjurist' um nicht mein Recht zur Rechtsberatung erklären zu müssen...:-))
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DeLorean
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von DeLorean »

Rmb38 hat geschrieben: Fr 13. Apr 2018, 14:00PS: beantrage Sonderrang 'Forumsjurist' um nicht mein Recht zur Rechtsberatung erklären zu müssen...:-))
Schon erledigt :lol

Bezüglich Deiner Email melde ich mich am Wochenende ;)
Ciao
Andreas

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Rmb38

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von Rmb38 »

Hihi, cool. War ja eigentlich nur ein Witz, aber warum nicht...:-)

Grüße Mario
coolio
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Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von coolio »

Der Artikel wurde durch shapeways gelöscht. Vermutlich hat sich SodaStream auch direkt an shapeways gewendet.

[mention]Rmb38 [/mention]: Wer ist bei solchen Plattformen wie shapeways eigentlich haftbar? Der "Inverkehrbringer" ist ja eigentlich shapeways!? Ausserdem befindet sich shapeways in den Niederlande. Dann gilt niederländisches Gesetzt?
Rmb38

Re: shapeways.com - wer ist haftbar etc.

Beitrag von Rmb38 »

Also, zunächst der Hinweis, dass ich bis zu diesem Thread von shapeways noch nichts gehört habe. Die genaue Konstruktion des Unternehmens ist mir daher derzeit nicht bekannt. Aufgrund der dortigen FAQ ist das wohl eine Mischung aus Plattform und Fabrik.
Korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege, aber der Nutzer (Du) entwickelt scheinbar nur Daten und lädt diese hoch. Er druckt aber nicht die Modelle, die der Kunde erwirbt; das macht shapeways. Richtig?
Hauptsitz des Unternehmens ist übrigens New York.
Je nachdem worum es geht, ist daher die Anwendung jedes Rechts denkbar. Je nach Rechtsordnung grds. Wahlrecht, ob Geltendmachung in BRD, Niederlande oder USA. Konkret: es kommt darauf an, wo die Flasche explodiert.

Auch sind mehrere Anspruchsgrundlagen denkbar. Neben der Produkthaftung (systematisch und oft auch vom Umfang auch vorrangig/ weitergehend), sind hier vertragliche und deliktische Ansprüche denkbar.
Bei Dir - ich hatte es im obigen Post schon geschrieben - ist insbesondere die vertragliche Haftungsfreizeichnung m.E. nicht möglich, weil Du damit die Benutzung des Produktes genau für den Zweck ausschließt, für den Du es verkaufst.

Entscheidend ist auch die unterschiedliche Stoßrichtung. Bei Dir würde es um Dein eigenes Produkt und eventuelle Fehler hieran gehen.
Bei Sodastream würden durch Dein Produkt (welches ich ja noch nicht gesehen habe) offensichtlich nicht die eigenen Flaschen berührt. Dennoch wäre hier wohl zumindest ein Produktbeobachtungs- /-überwachungsfahler als Angriffsstelle denkbar, da der Hersteller nicht darauf vertrauen darf, dass seine Kunden nur ordnungsgemäß mit dem Produkt umgehen und dieses lediglich innerhalb der vorgegebenen Spezifikationen nutzen.
Vielmehr muss der Hersteller auch den "vorhersehbaren Fehlgebrauch" bedenken. Davon abzugrenzen ist dann der zwar vorhersehbare aber unvernünftige Missbrauch, für den der Hersteller nicht haftet.
Bis diese Frage (in jedem Einzelfall!) allerdings geklärt ist, sind 20 TEUR Kostenrisiko verwirklicht…

BTW: Genau aus diesem Grund verfolge ich sehr gespannt, ob Rothenberger nicht irgendwann aktiv wird (oder stillschweigend seine Brenner überarbeitet J).

Nach § 1 Abs. 1 ProdHG haftet der Hersteller. Das ist auch der Teil- und OEM-Hersteller (§ 4 Abs. 1 ProdHG), der Inverkehrbringer (Abs. 2) und der Lieferant (Abs. 3), letzterer mit Exculpationsmöglichkeit.

Grüße
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