Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

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axel
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Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von axel »

Gerade gefunden:

https://justillon.de/2016/12/gemeinnuet ... illkultur/

Das Finanzgericht Baden-Württemberg musste sich mit der Frage befassen, ob ein Verein zur Förderung und Pflege der Grillkultur gemeinnützig sein kann.

Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit etwa 60 Mitgliedern, dessen Zweck im Wesentlichen die Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst sowie der technischen Grillkultur -geschichtlich- ist. Außerdem nimmt die sportliche Abteilung des Vereins an regionalen, deutschen und internationalen Meisterschaften teil. Der Kläger beantragte die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Dies lehnte das beklagte Finanzamt ab. Die Förderung des Grillens sei als Freizeitaktivität kein gemeinnütziger Zweck. Das Grillen sei mangels körperlicher Ertüchtigung auch kein Sport.

Das Finanzgericht entschied, der Kläger erfülle nach seiner Satzung nicht die Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung. Der „Grillsport“ fördere nicht den Sport. Es fehle an einer körperlichen, über das ansonsten übliche Maß hinausgehenden Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen gekennzeichnet sei, oder an einer durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung. Alleine die Teilnahme an Meisterschaften erfülle den Sportbegriff nicht. Der Senat war davon überzeugt, dass der Erfolg des Grillens von Überlegungen abhänge, auf welche Weise und mit welcher Temperatur die Lebensmittel gegrillt werden. Außerdem stehe nach der Satzung die Veranstaltung geselliger Zusammenkünfte der Vereinsmitglieder im Vordergrund. Die private Freizeitgestaltung zum Zwecke der Erholung, so zum Beispiel eine gesellige Zusammenkunft, diene nicht der Förderung der Allgemeinheit. Der Vorsitzende des Klägers habe ausgeführt, die Mitglieder träfen sich regelmäßig. Hierbei würden Anregungen aufgegriffen, inwieweit Grilltechniken verfeinert und Speisen anders zubereitet werden könnten. Hieraus schloss der Senat, die Geselligkeit solle gefördert werden. Die gemeinsame Nahrungszubereitung sei nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung. Die Förderung der Kochkunst und der Grillkultur diene nicht der Förderung von Kunst und Kultur. Die Grillgerichte seien nicht das Ergebnis einer persönlichen, besonderen schöpferischen Gestaltung der Mitglieder des Klägers. Die Grillkultur, insbesondere durch Neu- und Nachbau von historischen Grillgeräten, stelle keine Kunst dar. Sie zähle nicht zu den geistigen und künstlerischen Ausdrucksformen eines Volkes. Sie fördere damit auch nicht das traditionelle Brauchtum. Fehle dem Grillen der Charakter als Teil der geschichtlichen oder kulturellen Tradition diene der „Grillsport“ auch nicht der Heimatpflege oder der Heimatkunde. Es gehe auch nicht um eine Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Es werde nicht die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebot selbstlos gefördert. Denn dem Kläger gehe es jedenfalls auch um gesellige Veranstaltungen. Jedenfalls insoweit verfolge er keinen steuerbegünstigten Zweck und verstoße gegen das Gebot der Ausschließlichkeit
Klabauter

Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von Klabauter »

War das der GSV? Das hätte denen wahrscheinlich gut gepasst mit der Steuerfreiheit, da kann man sich noch besser die Taschen voll machen...
axel
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von axel »

Dachte ich auch dran. Leider findet man keine näheren Angaben in den Berichten.
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DeLorean
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von DeLorean »

Im GSV hatte ich mal gelesen dass die das vor vielen Jahren mal veruscht hatten aber scheiterten.

Was die alle machen ist der nicht passende Vereinszweck... den muss man schon passend stricken damit man die Gemeinnützigkeit (nur damit gibts Steuerfreiheit) erhält.

Wobei ich das schon lächerlich finde wie das in D zT gehandhabt wird... die ganzen Bundesliga-Vereine zB sind ja alles andere als gemeinnützig.
Ciao
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von Crow »

Es gibt auch Schachvereine. Ich glaube kaum das die Gemeinnützig sind und die sportliche Aktivität hält sich auch in Grenzen.

Und wer den Grillsport nicht für Kunst hält, hat mich noch nie Fleisch wenden sehen. :lol

Aber mal ganz im Ernst, die sollten lieber prüfen, ob mit dem Verein Geld verdient wird, oder nicht. Ansonsten ist das kein Verein sondern ein Unternehmen. :whip:
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von DeLorean »

Momendemol:

- nicht jeder Verein ist ein eingetragener Verein (e.V.)
- nicht jeder Verein ist gemeinnützig
- ein (gmeinnütziger) Verein muss nicht zwangsläufig ein Sportverein sein
- soweit mir bekannt muss ein eingetragener Verein nicht gemeinnützig sein
- ob die Eintragung im Vereinsregister (= e.V.) zwingende Voraussetzung ist um vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden zu können weiss ich nicht
- welche Vereinszwecke als gemeinnützig anerkannt werden kann man in §52 der Abgabenordnung nachlesen

Wenn man als Verein als gemeinnützig (= Tätigkeit die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern) anerkannt werden will, dann sollte man also mal einen Blick in die AO werfen und sehr genau schauen wie man seinen Vereinszweck definiert.

Platt gesagt: der Vereinszweck "Gemeinsamer Spaß beim Grillen" ist nicht gemeinnützig, "Kostenlose Verköstigung von Bedürftigen am Grill" dagegen schon eher.
Ciao
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von Rmb38 »

DeLorean hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 09:36 Wobei ich das schon lächerlich finde wie das in D zT gehandhabt wird... die ganzen Bundesliga-Vereine zB sind ja alles andere als gemeinnützig.
Die sind aber auch nicht gemeinnützig. Das ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, und der ist steuerpflichtig. Gemeinnützig ist bei den Fußballvereinen i.d.R. nur die Jugend/ Nachwuchsförderung.

Wir betreuen da den ein oder anderen...
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DeLorean
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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von DeLorean »

Yoa... ist mir schon klar dass da Verein und Wirtschaftsbetrieb Prodifußball getrennt sind... aber auch das halte ich für Augenwischerei.

Aber muss ich als bekennender Fußballhasser ja auch :lol

Am meisten auf den Zeiger geht mir aber dass der Steuerzahler und damit auch ich für (das ändert sich ja momentan an einzelnen Stellen) die Sicherheit (Polizeieinsätze) der kommerziellen Fußball-Veranstaltungen (aber auch bei Olympia etc) zahlt während sich die "Vereine" und noch mehr die Verbände die Taschen vollstopfen.

Richtig lächerlich wird es dann wenn diese Wirtschaftsbetriebe Profifußball, welche ja zT sogar an der Börse gehandelt werden, dann aber trotzdem nach außen hin immer das e.V. auf dem Logo tragen.

Just my 5 Cents.
Ciao
Andreas

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Re: Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung und Pflege der Grillkultur?

Beitrag von Rmb38 »

DeLorean hat geschrieben: Mo 7. Mai 2018, 17:00 Richtig lächerlich wird es dann wenn diese Wirtschaftsbetriebe Profifußball, welche ja zT sogar an der Börse gehandelt werden, dann aber trotzdem nach außen hin immer das e.V. auf dem Logo tragen.
Ehm, e.V. hat aber nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun. Das ist schlicht ein Rechtsformzusatz (wie auch z.B. GmbH). Nur mit Eintragung ist der Verein rechtsfähig.

An der Börse ist auch kein e.V., sondern eine Aktiengesellschaft die auch kein e.V. Im Namen trägt. Mal davon ab, das dies auch nur eine Handvoll Gesellschaften mit - freundlich formuliert - durchwachsener Performance sind...

Unumwunden zu stimme ich indes, wenn es darum geht, das die Sicherheitskosten von Spielen auch die beteiligten Erst- und Zweitligisten tragen sollten.
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